Vom Schiedsspruch im Oktober erhoffen sich Apotheker, die Zytostatika herstellen, eine deutliche Erhöhung der Arbeitspreise. / Foto: Imago Images/Future Image
Der Vertrag über die Preisbildung von Stoffen und Zubereitungen von Stoffen, die sogenannte Hilfstaxe , ist seit Jahren immer wieder Streitpunkt zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV ). Nachdem beide Verbände im Laufe des Jahres mehrere Teile der Hilfstaxe gekündigt hatten, entschied Ende August das Schiedsgericht. Dabei trennte es die Verfahren zur Festsetzung neuer Arbeitspreise und zur Festlegung neuer, erhöhter Rabatte auf verschiedene Wirkstoffe. Der Beschluss zu den Rabatten gilt seit 1. September 2022 und sieht folgende Erhöhungen der Rabatte vor:
– Bortezomib von 20 Prozent auf 77 Prozent
– Cabazitaxel von 0 Prozent auf 56 Prozent
– Bevacizumab (diverse Biosimilars ) meist von 12 Prozent auf 58,5 Prozent
– Rituximab (diverse Biosimilars ) meist von 7,5 Prozent auf 58,5 Prozent
– Trastuzumab (diverse Biosimilars ) von 20 Prozent auf 67,5 Prozent.
Die Festsetzung neuer Arbeitspreise steht noch aus. Über eine mögliche Anhebung wollen DAV und GKV-Spitzenverband demnächst verhandeln. Seit Jahren weisen der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und die Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitung (ARGE PareZu) immer wieder darauf hin, dass der Arbeitspreis in der bisherigen Höhe nicht auskömmlich ist.
Am vergangenen Freitag hat sich nun die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Der Verband kritisiert, dass die etwa 300 Apotheken , die die Sterilversorgung sicherstellen, »mit diesem Schiedsspruch um ein Vielfaches dessen belastet werden, was alle 18.000 Apotheken über den erhöhten Kassenrabatt nach GKV-Finanzstabilisierungsgesetz leisten sollen«. Daher könne nur eine massive Erhöhung der Arbeitspreise beim diesbezüglich noch ausstehenden nächsten Schiedsspruch der Weg sein, die zeitnahe Versorgung Schwerstkranker mit Zytostatika und anderen individuellen parenteralen Sterilzubereitungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, heißt es in der Mitteilung.
Noch immer hätten Apotheker mit der Vorstellung zu kämpfen, dass sie überhöhte Preise verlangten. Diese Argumente hätten sich auch die Krankenkassen zunutze gemacht. Dies werde an dem Ergebnis der Schlichtungsstelle zum Abschlag der Wirkstoffpreise zur Berechnung steriler Zubereitungen in der Hilfstaxe erneut deutlich, kritisierte die DGOP.
Den »Paradigmenwechsel von der Finanzierung über Wirkstoffpreise zur Dienstleistungshonorierung« begrüßt der Verband hingegen. Dies sei ein »Lichtblick«. Nicht der Preis des Medikaments, sondern der Einsatz für den Patienten müsse der Maßstab sein, um pharmazeutische Dienstleistung finanzierbar zu gestalten, heißt es in der Mitteilung.